Eintragung in den Impfpass

Was spricht nun für die Eintragung auf der Ersatzbescheinigung?
Der Impfnachweis hat inzwischen durch die Öffnungsschritte in Deutschland aber auch in den beliebten Urlaubsregionen eine ganz besondere Bedeutung gewonnen. Viele Veranstalter von Reisen, Konzerten usw. werden zur Sicherheit schon bei der Buchung einen Nachweis verlangen, dass ein vollständiger Impfschutz besteht. Dieser ist mit dem Papier-Impfpass in der jetzigen Form nicht zuverlässig zu führen, da die Personalien der geimpften Person auf dem äußeren Umschlag des Impfpasses stehen und dann irgendwo auf einer Seite im Inneren die Impfungen eingetragen sind.
 
Da es zumindest in den bisherigen Impfpässen für die Covid-19-Impfungen noch keine Rubrik gibt, wird die Impfung an irgendeiner geeigneten freien Stellen eingetragen, wo es allerdings keinen Bezug mehr zur geimpften Person gibt.
 
Dass im internationalen Bereich aber genau diese Dokumentation der Personalien und der Impfungen auf einer Seite gefordert werden, sieht man im Impfpass auf den ersten Seiten, wo z.B. die international bedeutsame Gelbfieberimpfung oder auch Cholera und Pest entsprechend so vorbereitet sind.
 
Brücke zur digitalen Lösung
Und genau aus diesem Grunde wird ja auch an einem internationalen digitalen Impfausweis gearbeitet, weil eben der Impfpass aus Papier für den sicheren Impfnachweis nicht ausreicht. Die Ersatzbescheinigung ist insoweit die „Brücke“ bis zur Verfügbarkeit eines digitalen Impfnachweises, denn mit genau diesem offiziellen zweisprachigen Dokument kann auf einer Seite Name, Vorname, Geburtsdatum, die durchgeführten Impfungen und die Codierung erkannt und nachgewiesen werden. Dieses Dokument gescannt, fotografiert, verkleinert und laminiert, einlegt in den Impfpass erfüllt alle derzeitigen Funktionen.
 
Risiken des Impfpasses und Datenschutz
All das ist mit dem Eintrag im Papier-Impfpass nicht möglich. Und wenn man dennoch die Umschlagsseite und eine der Innenseiten zusammenkopieren würde, wären auf dieser Innenseite mutmaßlich auch andere Impfungen zu erkennen. Hier stellt sich die Frage, ob man anderen offenbaren will, gegen welche Erkrankungen man noch geimpft ist und ob dieser Impfschutz ausreichend ist und noch besteht.
 
Wie geht es weiter - Viele Optionen
In Abhängigkeit von der Struktur und der Nutzbarkeit des angekündigten, digitalen Impfnachweises kann dann zu gegebener Zeit immer noch entschieden werden, ob die Impfung im Impfpass nachgetragen werden muss. Vielleicht ist aber auch genau die Kombination aus klassischem Impfpass und neuem digitalen Impfnachweis für Covid-19-Impfungen die beste Lösung.
 
Aktuell maximale Flexibilität
Durch die Ersatzbescheinigung sind alle Nutzungswege offen, ohne dass ein Nachteil entsteht. Die Ersatzbescheinigungen sollen also schon jetzt ein Maximum an Nutzbarkeit und Verwendbarkeit ermöglichen und eingelegt in den Impfpass sind die Impfungen auch dort jederzeit nachgewiesen. Impfungen können im Impfpass nachgetragen werden, das regelt das Infektionsschutzgesetz.
 
Eintragungen dennoch möglich – Bitte um Verständnis
Wer vollständig geimpft ist und die Impfungen von der Ersatzbescheinigung dennoch in den Impfpass übertragen haben möchte, kann dies im Impfzentrum in den nächsten Wochen täglich von 15 -16 Uhr machen lassen, sofern dies nicht vom Hausarzt übernommen wird. Zur Umtragung sind der Impfpass und ein Ausweisdokument mitzubringen sowie die Impf-Ersatzbescheinigung, die dann jedoch nach dem Übertrag vom Impfzentrum einbehalten wird.
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, dafür die gesamten nächsten 12 Wochen zu nutzen und nicht gleich in den nächsten Tagen in größerer Zahl vor dem Impfzentrum zu erscheinen.
Wer bisher nur eine Impfung erhalten hat, bekommt auf Wunsch die Impfung bei der Zweitimpfung in den Impfpass umgetragen.

Wer vollständig geimpft ist und die Impfungen von der Ersatzbescheinigung dennoch in den Impfpass übertragen haben möchte, kann dies im Impfzentrum in den nächsten Wochen täglich von 10:00-14:00 Uhr machen lassen.