Neues „Bettenhaus Ost“ ist ein Meilenstein für Patienten und Mitarbeiter
Inbetriebnahme des Neubaus im Klinikum Bad Hersfeld / 25 Millionen Euro
(Bad Hersfeld, 27. November 2012). Als einen „ großen und bedeutenden Tag, insbesondere für die Patienten“ hat Landrat Dr. Karl-Ernst Schmidt die Einweihung des neu errichteten „Bettenhauses Ost“ des Klinikums Bad Hersfeld bezeichnet. Es sei ein „Meilenstein in der Entwicklung“, sagte der Landrat. Mit dieser wichtigen Baumaßnahme, für die in 20-monatiger Bauzeit insgesamt rund 25 Millionen Euro investiert wurden, seien die Voraussetzung geschaffen worden, um „mit nur einem weiteren Sanierungsschritt – und das in hoffentlich absehbarer Zeit - alle Patientinnen und Patienten des Klinikums zeitgemäß in Ein- und Zwei-Bett-Zimmern mit Dusche und WC unterbringen zu können und die Mitarbeiter in allen Bereichen zeitgemäße Arbeitsbedingungen haben“.
Der Neubau war dringend erforderlich, weil die Situation in den aus den späten 50er, Anfang 60er Jahren stammenden „alten Bettenhäusern“ zunehmend problematischer wurde und die Patienten sich berechtigt über die bauliche Situation beschwerten. „Mit der Inbetriebnahme dieses neuen Bettenhauses haben wir nun ein neues „Bettenhaus Nord“, ein neues „Bettenhaus Süd“, ein neues „Bettenhaus Ost“. Nun fehlt nur noch die Sanierung des alten „Bettenhauses Ost“, sagte Dr. Schmidt. Der Neubau mit 80 Zweibett-Zimmern mit Dusche und WC sei ein wichtiger Entwicklungsschritt: Es gebe nunmehr eine adäquate Kinderstation, auf der sich Kinder und deren Eltern aber auch die Beschäftigten in modernen Strukturen bewegen können. Mit der neuen Intensivstation und der Schlaganfall-Station (Stroke unit) im neuen Bettenhaus werde eine hochmoderne Intensivstation bezogen und es würden weitere Bettenstationen in Betrieb genommen, in denen die Patienten zeitgemäß versorgt werden können. „Wir schaffen damit hervorragende Behandlungsbedingungen und zeitgemäße Arbeitsbedingungen“, sagte der Landrat.
Besonderen Dank richtete er an das Land Hessen für die finanzielle Unterstützung. An die Adresse des Landes Hessen richtete der Landrat aber auch den Appell, die in Aussicht gestellten Mittel des Landes Hessen im Rahmen einer Projektförderung zu erhalten, um die aktuell noch erforderliche bauliche Weiterentwicklung und funktionale Optimierung des Klinikums, die an die räumlichen und organisatorischen Strukturen dieses neuen „Bettenhauses Ost“ anknüpft, zu ermöglichen. „Nur so können wir sicherstellen, dass das Klinikum für die nächsten Jahre zeitgemäß aufgestellt ist.“
Er forderte vom Land Hessen „ aus Gründen des Vertrauensschutzes, bei der Umstellung von der bisherigen Projekt- auf die zukünftige pauschale Investitionsförderung, einen ausreichenden Übergangszeitraum zu gewähren, um denjenigen Häusern, die im Vertrauen auf die vereinbarten Planungen gravierende Festlegungen getroffen und Vorleistungen erbracht haben, die Umsetzung dieser Maßnahmen zu ermöglichen.“
Dies sei für die Zukunft umso wichtiger, als die Krankenhäuser unter wirtschaftlich schwierigen Rahmenbedingungen arbeiten, zugleich aber baulich und funktional attraktiv sein müssten. „Diese Attraktivität benötigen wir für die Patienten, aber auch für die Mitarbeiter, insbesondere im ärztlichen und pflegerischen Bereich, wo inzwischen ein erheblicher Wettbewerb zwischen den Krankenhäusern stattfindet“, sagte der Landrat in seiner Funktion als Vorsitzender des Aufsichtsrates der Klinikum Bad Hersfeld GmbH.
Auch im ländlichen Raum erwarteten die Bürger eine moderne und leistungsfähige Medizin vor Ort, obgleich es nicht immer leicht sei, für den Betrieb dieser Strukturen eine hinreichend wirtschaftliche Auslastung zu sichern.
Deshalb sei es erforderlich, dass sich die Krankenhäuser in den jeweiligen Versorgungsregionen untereinander abstimmten, vernünftige und zeitgemäße und zukunftsorientierte Leistungsangebote gestalteten, um damit die Versorgung auf hohem Niveau und wohnortnah auch im ländlichen Raum abzusichern. „Was wir nicht gebrauchen können ist ein Verdrängungswettbewerb, ein „Kampf um die Patienten“, in dessen Folge Parallelstrukturen und Überkapazitäten entstehen“, mahnte Dr. Schmidt. Stationäre Gesundheitsversorgung sei Daseinsvorsorge. Sie sei Sicherstellungsauftrag und Notfallversorgung. „Und diejenigen Krankenhäuser, die einen Notfallversorgungsauftrag haben und diesen sicherstellen müssen, brauchen auch die dazu nötigen Strukturen und Patientenzahlen, um die Notfallvorhaltung auch refinanzieren zu können“.
Landrat Dr. Schmidt bat das Land Hessen und das Hessische Sozialministerium sehr eindringlich, die Krankenhausplanung nicht aus der Hand zu geben und in Abstimmung mit den jeweiligen Sicherstellungsträgern, in unserem Falle also mit dem Landkreis Hersfeld-Rotenburg, eine geordnete Strukturentwicklung vorzunehmen. Im Gegenzug sagte Dr. Schmidt zu, alles zu tun, um durch die geplante gesellschaftsrechtliche Verflechtung mit dem Kreiskrankenhaus Alsfeld zukunftsfähige Strukturen schaffen: „Wir wollen die Sicherstellung der Versorgung im ländlichen Raum unter Einbindung aller vorhandenen Krankenhäuser.“ (MA)
Martin Ködding
Martin Ködding
Geschäftsführer
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