Lockerung des Besuchsverbots im Dezember

In Absprache mit der Gesundheitsbehörde erfolgt in der Orthopädie Bad Hersfeld und im Klinikum Bad Hersfeld im Dezember eine Lockerung des strikten Besuchsverbots.
Die Regelung umfasst, dass die Patienten an den Wochenendtagen – Samstag und Sonntag sowie den Weihnachtsfeiertagen - Besuch von einem Angehörigen pro Tag für maximal eine halbe Stunde erhalten können.

„Wir haben Verständnis für den Wunsch unserer Patienten und deren Angehörigen nach einer gelockerten Besucherregelung, da besonders auch zur Advents- und Weihnachtszeit soziale Kontakte genesungsfördernd sein können“, so Geschäftsführer Rolf Weigel. Zugleich ist aber ein ständiges Anpassen der Maßnahmen an das aktuelle Infektionsgeschehen nötig. „Wir sind in regelmäßigem Austausch mit dem Gesundheitsamt und den Kliniken in unserem Versorgungsgebiet“, sagt Geschäftsführer Dr. Tobias Hermann. Neben einer medizinischen Versorgung sei aber vor allem auch das Miteinander von Familien gerade in der Weihnachtszeit wichtig. Besonders für Patienten, deren Aufenthalt über mehrere Tage oder Wochen hinweg andauert, müssten daher angepasste Regelungen gefunden werden, so Hermann weiter. „Unser Hauptaugenmerk muss aber auf der Sicherheit unserer Patienten und Mitarbeiter liegen. Wir bitten daher Angehörige und Freunde, sich untereinander abzustimmen, wer den Besuchstermin wahrnimmt.“ Hier liegt wiederholt der Appell darin, bei Krankheitssymptomen und Unwohlsein keine Besuche bei Kranken oder anderen Risikopatienten zu machen. Wer sicher gehen möchte, dass er niemanden durch seinen Besuch gefährdet, kann ein negatives Corona-Testergebnis mitbringen.

Die Besuchszeiten – jeweils samstags, sonntags und den Weihnachtsfeiertagen – sind im Klinikum Bad Hersfeld vormittags von 10:00-11:30 Uhr sowie nachmittags von 15:00-16:30 Uhr.
In der Orthopädie Bad Hersfeld sind die Zeiten, Samstag,  Heiligabend 10:00 Uhr – 11:00 Uhr  und an Sonn- u. Feiertagen 14:00 Uhr – 15:00 Uhr.

Je Patientenzimmer ist nur ein Besucher erlaubt. Es gelten in den Kliniken die allgemeinen Hygieneregeln wie Tragen eines Mund-Nasenschutzes und Wahrung der Abstandsregel von 1,5 Metern.