Einschränkung der Besucherregelung

Mit Wirkung zum 19.10.2020 (Montag) schränkt das Klinikum Hersfeld-Rotenburg seine im Juli gelockerte Besucherregelung wieder für einige Bereiche ein. Dies betrifft die Intensivstationen, die onkologische Klinik und die Geriatrie im Klinikum Bad Hersfeld sowie die Intensivstationen und die Klinik für Pneumologie am Herz-Kreislauf-Zentrum Rotenburg. Hintergrund sind die deutschlandweit steigenden Corona-Fallzahlen.

"Die sehr schnell steigenden Fallzahlen sind besorgniserregend und auch immer mehr Risikogebiete in Hessen kommen hinzu.  Da es unser Auftrag ist, die Gesundheit und das Leben von Menschen zu schützen, müssen wir nun besonders sensible Bereiche bestmöglich vor dem Virus abschirmen", so Dr. Tobias Hermann, Medizinischer Geschäftsführer des Konzerns. Erst im Juli hatte man die zuvor strengen Besuchsregeln in geringem Maße gelockert. Nun werden die Patienten, die besonders schwer erkrankt und entsprechend körperlich geschwächt sind, gänzlich vom Besucherverkehr abgeschirmt. "Diese Maßnahme ist, so befürchte ich, als erster Schritt zu sehen. Wir beobachten das Geschehen und passen die Besucherregelung an. Je nach Fallzahlen müssen unter Umständen weitere Bereiche abgeschirmt werden", ergänzt Hermann. Weiterhin appelliert er an die Vernunft aller Patienten und deren Angehöriger, auf Besuche zu verzichten und wenn immer möglich auf digitale Angebote zurückzugreifen. "Wir sind nun alle in einer gewissen Verantwortung."

Die Regelung im Klinikum folgt damit den aktuellen Vorgaben und Richtlinien des Robert-Koch-Instituts. Ausgenommen vom Besuchsverbot in sensiblen Bereichen sind auch weiterhin Seelsorgerinnen und Seelsorger, Eltern, wenn es sich um ein minderjähriges Kind handelt, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Notarinnen und Notare, sonstige Personen, denen aus beruflichen oder therapeutischen Gründen oder aufgrund hoheitlicher Aufgaben Zugang zu gewähren ist und Personen zur Wahrnehmung von Tätigkeiten im Rahmen einer rechtlichen Betreuung, Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung. Auch sind Ausnahmen nach Absprache mit dem behandeln Arzt möglich, diese sind aber eng begrenzt.

Auf den anderen Stationen gilt weiterhin die Regelung, dass ein stationärer Patient innerhalb der ersten sechs Tage zweimal Besuch von jeweils zwei Personen empfangen darf, ab dem siebten Tag täglich von maximal zwei Personen. Das Klinikum behält sich hier tägliche Änderungen vor, um auf das Infektionsgeschehen reagieren zu können.

Podcast #1 | Arbeite, wann du willst

Die erste Folge des Medizin-Podcasts des Klinikum Hersfeld-Rotenburg fokussiert ein neues Arbeitszeitmodell, das seinen Starttermin im November 2022 hat. Dazu spricht Moderatorin Loreen Sippel mit Maike Henning und Imke Albowitz, die gemeinsam mit einer weiteren Kollegin das neue Flexbüro bilden, über die neu geschaffenen Strukturen und wie das neue Modell einen Mehrwert für die Work-Life-Balance von Pflegefachkräften bieten kann.

Podcast #2 | Flexibles Arbeiten im FLEXPOOL

In der aktuellen Folge unseres Medizin-Podcasts blickt Moderatorin Loreen Sippel gemeinsam mit ihren beiden Gästen Imke Albowitz und Stefanie Gross auf die ersten Wochen des neuen Arbeitszeitmodells FLEXPOOL. Dabei geht es neben der Frage, ob das Team sein Versprechen der flexiblen Arbeitszeiten gehalten hat, auch konkret um die Frage, was Pflegefachkräfte dazu antreibt, in einem flexiblen Arbeitszeitmodell mit wechselnden Stationen arbeiten zu wollen - und was nicht.